Rehabilitation
Beratung
In Deutschland werden jährlich 1 Million Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durchgeführt. Diese stationären oder auch ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen sollen bei chronisch kranken, rentenversicherten Beschäftigten der Sicherung oder der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit dienen.
Soweit die Theorie, die sogar im Sozialgesetzbuch IX schriftlich dar-gestellt ist – anders ausgedrückt: gesetzlich rentenversicherte Beschäftigte haben einen Rechtsanspruch auf Rehabilitationsmaß-nahmen, wenn es dafür eine sachliche Grundlage gibt.
In der Regel sprechen Menschen nicht von Rehabilitation, sondern nach wie vor von “Kur“, wünschen sich Erholung und ein Stück Abstand von zu Hause. Diese Diskrepanz zwischen gesetzlicher Grundlage und persönlichen Vorstellungen führt zu vielen Enttäuschungen: Rehaanträge werden abgelehnt, weil die medizinischen Grundlagen entweder nicht gegeben sind oder die Darstellung der persönlichen (Krankheits-) Geschichte in den dafür vorgesehenen Unterlagen nicht ausreichend gelingt. Und dass die Rentenversicherung darüber hinaus noch weitere Angebote hat wie Prävention und berufliche Rehabilitation, wissen die wenigsten Menschen.
Hier setzt unsere Rehabilitationsberatung ein:
Wir besprechen mit Ihnen die Rahmenbedingungen der Rehabilitation, die notwendigen Voraussetzungen und was für Sie zu tun ist. Wir geben Ihnen Informationen über die Inhalte von Rehabilitationsbehandlung, unterstützen Sie bei der Antragstellung und bereiten Sie auf die Rehabilitation vor.
Gern geben wir Ihnen auch Hinweise zu besonders geeigneten Rehabilitationskliniken und unterstützen Sie beim Kontakt mit Kostenträger und Rehabilitationsklinik.
Dass das GUSI®-Präventionsprogramm auch als Leistung der Rentenversicherung angeboten wird, sei an dieser Stelle noch einmal erwähnt.